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Die Aufnahme von Mitgliedern und die Zuteilung in die verschiedenen Mitgliederkategorien ( ordentlich, ausserordentlich ) erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand. Bewerber für die ordentliche Mitgliedschaft reichen ihren Antrag mit einer Referenz von zwei ordentlichen Mitgliedern ein. Die ordentlichen Mitglieder haben innerhalb von 20 Tagen nach Publikation des Aufnahme-Antrags des Vorstandes im Bulletin ein Einspracherecht. Im Falle einer Einsprache entscheidet die Generalversammlung endgültig und ohne Begründung. (Artikel 5 der Statuten)
Weitere Auskünfte erteilen die Sekretärin Hanna Wick oder der Präsident Michael Breu.
