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Recherchierfonds


Reglement Recherchierfonds

Anhang zu den Statuten des Schweizer Klubs für Wissenschaftsjournalismus

Recherchierfonds

Artikel 1: Zweck
Der Schweizer Klub für Wissenschaftsjournalismus (SKWJ) fördert durch Stipendien aus einem speziellen Recherchierfonds wissenschaftsjournalistische Arbeiten. Gefördert werden Artikel, deren Realisierung einen aussergewöhnlich hohen Aufwand erfordern.

Artikel 2: Bedingungen
Ein Stipendium aus dem Recherchierfonds wird ausschliesslich an ordentliche Mitglieder im Sinne der Statuten des SKWJ vergeben.

Artikel 3: Beitragshöhe
Die Unterstützung pro Antrag ist auf 5000 Franken begrenzt.

Artikel 4: Bewerbung
Der Antragsteller reicht mit der Bewerbung für ein Recherchierfonds-Stipendium ein maximal einseitiges Exposé, einen Lebenslauf sowie eine Aufstellung der geplanten Projektfinanzierung ein. Zusätzliche Dokumente können durch den Vorstand des SKWJ verlangt werden.

Artikel 5: Vergabe
Über die Vergabe entscheidet der Vorstand abschliessend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Vorstand informiert die Klubmitglieder über die Vergabe mindestens einmal pro Jahr.

Artikel 6: Rechenschaftsbericht
Der Antragsteller legt dem Vorstand des SKWJ nach Abschluss seiner Projektarbeit Rechenschaft ab (Printprodukt, Tonträger oder DVD).

Artikel 7: Finanzierung des Fonds
Der Recherchierfonds wird durch die Jahresbeiträge der Gönnermitglieder (Artikel 4 der Statuten) geäufnet. Zusätzliche Finanzquellen wie Spenden kann der Vorstand dem Recherchierfonds zuweisen.

Artikel 8: Änderungen des vorliegenden Reglements
Über Änderungen des Reglements über den Recherchierfonds entscheidet der Vorstand.

Genehmigt an der Generalversammlung vom 9. Juni 2006 in Zürich.

Der Präsident, Michael Breu
Der Sekretär, Patrick Imhasly

 
Heute ist Mittwoch, 10. März 2010
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