Recherchierfonds

Der klubeigene Recherchierfonds soll wissenschaftsjournalistische Arbeiten fördern, die publizistisch relevant sind, aber deren Realisierung einen aussergewöhnlich hohen finanziellen Aufwand erfordert. Die maximal mögliche Unterstützung ist pro Antrag auf 5000 Franken begrenzt. Der Stichtag für Bewerbungen ist der 1. April des laufenden Kalenderjahres. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand.

 

Anträge mit kurzer Erläuterung des Themas, des anvisierten Mediums, des Gesamtaufwands und des erwarteten Ertrags sind zu richten an: Olivier Dessibourg.

Recherchierfonds ausgezeichnete Projekte seit 2007

  • 2011: Reto Schneider und Roland Fischer, beide je CHF 4000 für ein Buchprojekt. Fischer über Tamiflu, Schneider über den «Klugen Hans» (ein Pferd, das rechnen konnte).
  • 2010: Keine Anträge
  • 2009: Keine Anträge
  • 2008: Adrian Heuss für Buch über „Wissenschaftsskandale“
  • 2008: Marcel Hänggi für „Wir Schwätzer im Treibhaus“
  • 2008: Andreas Walker für Fotos/Buch über Stürme
  • 2007: Jacopo Pasotti für Reise an die World Conference of Science Journalists in Melbourne

Reglement Recherchierfonds

Anhang zu den Statuten des Schweizer Klubs für Wissenschaftsjournalismus


Recherchierfonds


Artikel 1: Zweck

Der Schweizer Klub für Wissenschaftsjournalismus (SKWJ) fördert durch Stipendien aus einem speziellen Recherchierfonds wissenschaftsjournalistische Arbeiten. Gefördert werden Artikel, deren Realisierung einen aussergewöhnlich hohen Aufwand erfordern.


Artikel 2: Bedingungen

Ein Stipendium aus dem Recherchierfonds wird ausschliesslich an ordentliche Mitglieder im Sinne der Statuten des SKWJ vergeben.


Artikel 3: Beitragshöhe

Die Unterstützung pro Antrag ist auf 5000 Franken begrenzt.


Artikel 4: Bewerbung

Der Antragsteller reicht mit der Bewerbung für ein Recherchierfonds-Stipendium ein maximal einseitiges Exposé, einen Lebenslauf sowie eine Aufstellung der geplanten Projektfinanzierung ein. Zusätzliche Dokumente können durch den Vorstand des SKWJ verlangt werden.


Artikel 5: Vergabe

Über die Vergabe entscheidet der Vorstand abschliessend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Vorstand informiert die Klubmitglieder über die Vergabe mindestens einmal pro Jahr.


Artikel 6: Rechenschaftsbericht

Der Antragsteller legt dem Vorstand des SKWJ nach Abschluss seiner Projektarbeit Rechenschaft ab (Printprodukt, Tonträger oder DVD).


Artikel 7: Finanzierung des Fonds

Der Recherchierfonds wird durch die Jahresbeiträge der Gönnermitglieder (Artikel 4 der Statuten) geäufnet. Zusätzliche Finanzquellen wie Spenden kann der Vorstand dem Recherchierfonds zuweisen.


Artikel 8: Änderungen des vorliegenden Reglements

Über Änderungen des Reglements über den Recherchierfonds entscheidet der Vorstand.


Genehmigt an der Generalversammlung vom 9. Juni 2006 in Zürich.

Der Präsident, Michael Breu
Der Sekretär, Patrick Imhasly